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Was ist der Pfarrgemeinderat?

Ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt. Die laufende Wahlperiode geht von 2006 bis 2010. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder einer Pfarrgemeinde ab 16 Jahren.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Dazu werden innerhalb des Pfarrgemeinderates Teams gebildet, zu denen auch Personen außerhalb des Pfarrgemeinderates eingebunden werden. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?

Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Welche Bedeutung hat der Pfarrgemeinderat für die Zukunft der Kirche?

Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.